Die Kosten für 24-Stunden-Betreuung hängen von dem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person ab sowie von Ihren Wünschen bezüglich der gewünschten Leistungen und des Personals ab.

Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, häusliche Betreuung beginnt ab einem Tagessatz von 80 Euro am Tag. Hinzu kommt noch einmalig ein Pauschalbetrag von 150 Euro für die An- und Abreise Ihrer Pflegekraft (75 Euro hin + 75 Euro zurück) sowie Zuschläge für die Arbeit an Feiertagen.

PflegegradPflegegeld
1-
2316 €
3545 €
4728 €
5901 €

Wichtig! Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht selbst zahlen, denn sie werden von Pflegekassen und dem Staat unterstützt.

Die Höhe der Geldleistungen hängt grundsätzlich vom Pflegegrad ab. Wir haben für Sie einen Überblick über die fünf Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen der Pflegekassen zusammengestellt. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Zudem werden Angehörige von Pflegebedürftigen durch die sogenannte Verhinderungspflege (1.612 Euro/Jahr) entlastet, eine finanzielle Förderung für Sie als pflegenden Angehörigen, wenn Sie urlaubs- oder krankheitsbedingt eine Pflegekraft beschäftigen müssen.

Darüber hinaus unterstützt Sie der Staat mit Steuervorteilen durch die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen gemäß §35a EstG. Dieser Betrag kann bis zu 4.000 Euro im Jahr betragen.

Beispiel-Kalkulation bei Pflegegrad 3:

Bruttokosten einer Pflegekraft pro Monat ab2.400 Euro
1. abzgl. Pflegegeld Leistung bei Pflegegrad 3-545 €
2. abzgl. Entlastungsgeld-125 €
3. abzgl. Verhinderungspflege (1.612 Euro/Jahr)-134 €
4. abzgl. Steuervorteile (max. 4.000 Euro/Jahr)-333 €
EFFEKTIVE KOSTEN1.263 €

Wir unterstützen Sie gerne telefonisch oder auch persönlich vor Ort bei Ihrer Anfrage und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.